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damit wir uns von Anfang an verstehen...
mosel-kanutours.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Kanutouren
1.Vertragsabschluss
Sie
können ihre Kanutour telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-mail
bestellen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form
unserer Bestätigung verbindlich zustande. Bestätigt wird in der Regel
schriftlich, kann aber auch, falls eine Kanutour kurzfristig gebucht
wird, fernmündlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so stellt diese ein Vertragsangebot dar. Der
Vertrag gilt als angenommen, wenn gegen die Bestätigung nicht
widersprochen wird.
Alle Teilnehmer einer Kanutour müssen
schwimmen können. Nichtschwimmer müssen sich dem Personal oder dem
Tourleiter melden. Eine körperliche Eignung zur Teilnahme an einer
Kanutour setzten wir bei Anmeldung voraus.
Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht und ist Bestandteil des Vertrages.
Es
besteht für alle Teilnehmer Mitwirkungspflicht. Minderjährige dürfen nur in
Begleitung von Erwachsenen an einer Kanutour teilnehmen.
2.Stellvertretung
Erfolgt
die Anmeldung zu einer Kanutour auch für Dritte, so versichert der
Anmeldende, daß er aussdrücklich zur Anmeldung befugt ist. Soweit eine
Anmeldung für Minderjährige vorliegt, versichert der Kunde, daß die
Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
3.Leistungen, Preise, Bezahlungen
Die
von mosel-kanutours geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus den Leistungsbschreibungen auf „mosel-kanutours.de“ oder
Prospekten. Die ausgeschriebenen Preise sind Endpreise soweit nicht
anders vereinbart.
Bezahlung erfolgt , je nach Vereinbarung, in bar bei Fahrtantritt , oder als anteilige Vorabüberweisung auf unser Konto.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sie
können jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. Wir
behalten uns allerdings vor, für unsere Aufwendungen eine Entschädigung
zu verlangen. Wir berechnen den Ersatzanspruch nach unserer Wahl oder
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn der Kanutour
bis zum 14. Tag vor Beginn der Kanutour 30 Prozent
ab dem 13. Tag bis zum 3. Tag vor dem Beginn der Kanutour 50 Prozent
ab dem 2. Tag sowie bei Nichtantritt der Kanutour 90 Prozent des Tourpreises.Wir bieten unseren Kunden allerdings die Möglichkeit, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
mosel-kanutours
kann bis zur letzen Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere
Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Gewitter und Umweltkatastrophen einen sicheren Verlauf
der Kanutour nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies
verlangen. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich von uns
informiert und bemühen wir uns um einen Ersatztermin oder zahlen
bereits eingegangene Beträge zurück. Ein weiterer Anspruch besteht
nicht. Wir behalten uns vor in der Vor-und Nachsaison aus organisatorischen Gründen bestimmte Tagestourstrecken nicht anzubieten.
Muss eine begonene Tour wegen Undurchführbarkeit abgebrochen werden, gilt die Tour als durchgeführt.
Wir
führen keine Kanutouren durch mit alkoholisierten Personen. Der Genuss
von Alkohol während der Kanutour ist nicht gestattet. mosel-kanutours
ist berechtigt, Touren bis zur letzten Minute aus diesem Grund
entschädigungslos abzusagen.
6. Haftung
Die Haftung von
mosel-kanutours aus dem Vertag für alle Schäden, außer Personenschäden,
ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit
mosel-kanutours den Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung ist insbesondere
ausgeschlossen für Verlust und Beschädigung von Eigentum des Kunden
(elektrische Geräte !) vor, während oder nach einer Kanutour, z. B
durch Kenterung eines Bootes. Wir haften nicht für Leistungsstörungen
durch Fremdunternehmen.
7. Verhalten Die Teilnahme an einer Kanutour erfolgt
auf eigene Gefahr und ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Das Tragen von Schwimmwesten ist
Pflicht. Verweigert der Kunde dies, ist mosel-kanutours.de, vertreten durch die Mitarbeiter vor Ort, berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen.Das Ablegen der Schwimmwesten während einer Kanutour geschieht auf eigene Gefahr.
Haftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Während der Kanutour besteht ein Alkoholverbot im Rahmen der Bestimmungen des Straßenverkehrs. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Die Teilnehmer einer Kanutour haben sich strikt an die Bestimmungen und die Beschilderungen der Bundeswasserstraße zu halten.
Teilnehmer einer Kanutour sind verpflichtet, die Fahrrinne der Bundeswasserstraße nur zum Queren oder Anlegen zu befahren
8. Personen- und Gepäckbeförderung
Personen- und
Gepäckbeförderung unserer Kunden geschehen im Rahmen des
Personenbeförderungsgesetzes. mosel-kanutours besitzt die Genehmigung
zur gewerblichen Personenbeförderung. Unsere Mitarbeiter besitzen einen
Personenbeförderungsschein. Unsere Kunden sind in diesem Rahmen
versichert. Wir behalten uns vor, Fremdunternehmen bzw.
ÖPNV-Unternehmen mit der Personenbeförderung zu beauftragen.
Soweit
nicht anders vereinbart, ist der Personentransport im Leistungspreis
der angebotenen Kanutouren enthalten. Bei bestimmten Strecken (Tagestour 1 und 3)geschieht der Personentransport ausschließlich in
Verbindung mit dem Kanutransport zur Einsatzstelle oder bei der
Rückführung der Boote vom Ankunftort zur Kanustation. Der Kunde hat
kein Anrecht auf eine gesonderte Personenbeförderung.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen
Sie einzelne Leistungen unseres Angebots nicht wahr infolge vorzeitiger
Rückreise, Abbruch der Kanutour infolge Ereignissen wie schlechtes
Wetter u. ä., die mosel-kanutours nicht zu vertreten hat, so haben Sie
keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises im Ganzen oder in Teilen.
10. Boote und Material
Für
die Kanutour werden von mosel-kanutours Boote, Paddel, Schwimmwesten,
Packsäcke oder Tonnen gestellt. Die Gegenstände sind pfleglich zu
behandeln und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Gegenstände
sich nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert, für Verlust
oder Beschädigung haftet der Kunde. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis.
11. Sonderleistungen
Übernachtungen
in Hotels, Pensionen oder Zeltplätzen können von mosel-kanutours
organisiert werden. Sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich in
unseren Veröffentlichungen ausgeschrieben, eine kostenlose
Serviceleistung und nicht Vertragsbestandteil. Rabatte, die wir den Kunden einräumen, wie z.B. Familienrabatt und Herbstrabatt können nicht aufaddiert werden. Es gilt der jeweils für den Kunden günstigste Prozentsatz.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise zu erbringen. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der das Ende der vertraglich vereinbarten Leistung darstellt.
13.Gültigkeit
Für
den Fall, daß eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein
sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kanuverleih
1. Wir übergeben Ihnen die Boote und Material in einsatzfähigem Zustand.
Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen.
2. Beachten Sie die für das jeweilige Boot vorgeschriebene max. Personenzahl
3.
Nach dem Ende der Ausleihzeit hat der Mieter das Boot u. Material
gereinigt zu übergeben und evtl. Schäden anzugeben. Bei groben
Verschutzungen erheben wir eine Reinigungspauschale von 10 €.
4. Die Benutzung von Schwimmwesten ist Pflicht und Bestandteil des Mietvertrags.
5.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel, Sturm und anbrechender Dunkelheit
ist der Fahrbetrieb zu ihrer eigenen Sicherheit einzustellen.
6.
Wir können keine Garantie übernehmen, daß Boote und Material, so wie in
unseren Angeboten veröffentlicht, auch jederzeit zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen daher in der Hochsaison eine rechtzeitige Reservierung.
7.
Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte Mietdauer verantwortlich
für Boot und Ausrüstung, also auch während eines Landaufenthalts. Boote
und Ausrüstung sind nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß eine etwaige
Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung
für Schäden an Mietgegenständen leistet.
Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschffungspreis ist der Neupreis.
8. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit
9.
Bezahlung geschieht je nach Vereinbarung in bar bei Abholung oder
durch anteilige Vorausüberweisung auf unser Konto. Mietpreise sind
Abholpreise ohne Boots-und Personentransport. Die Bootsanlieferung oder
Abholung wird gesondert berechnet.
10. Der Mieter ist verpflichtet bei der Beladung des Boots auf den Trailer behilflich zu sein.
11. Mit der Übernahme des Materials akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen.
12. Verhalten: es gilt Abschitt 7 unserer ABG zur Durchführung von Kanutouren
Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Fahrradverleih
1. Wir übergeben Ihnen die Fahrräder in einsatzfähigem Zustand.
Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen
2. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit
3.
Wir können keine Garantie übernehmen, daß Fahrräder so wie in unseren
Angeboten veröffentlicht, auch jederzeit zur Verfügung stehen. Wir
empfehlen daher in der Hochsaison eine rechtzeitige Reservierung.
4.
Der Mieter ist verpflichtet, die Wahl seiner Kleidung der Betätigung
des Fahrradfahrens anzupassen. Wir haften nicht für verschmutzte
Bekleidung
5. Die Fahrräder werden von uns täglich gewartet.
Sollte es trotzdem zu einer Reifenpanne oder einem technischen Defekt
kommen, der sie hindert die Fahrt fortzusetzen, leisten wir in der
Regel Ersatz vor Ort.
6. Der Mieter ist nicht befugt, ohne
Rücksprache mit uns Reparaturaufträge an den Mieträdern an Dritte zu
vergeben. Die Kosten der Reparatur gehen in diesem Fall zu Lasten der
Mieter.
7. Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte
Mietdauer verantwortlich für die Mieträder. Mietfahrräder sind nicht
gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Wir weisen vorsorglich
darauf hin, daß eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters
in der Regel keine Deckung für Schäden oder Verlust von
Mietgegenständen leistet.
Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis.
8.
Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in bar bei
Fahrtantritt oder als anteilige Vorauszahlung auf unser Konto.
Mietpreise sind Abholpreise. Transportkosten werden gesondert berechnet.
9. Elektrofahrräder
9.1 Elektrofahrräder werden mit aufgeladenen Akkus zur Verfügung gestellt. Die Reichweite der Akkus ist abhängig von der Nutzung, wie Geländebeschaffenheit, Unterstützungsgrad des Motors und Eigengewicht des Nutzers. Daraus resultiert eine unterschiedliche Kilometerleistung. Die von Hersteller angegebene Kilometerleistung von 50-80 km pro Akkuladung kann über-oder unterschritten werden und stellt keinen Mangel dar.
10. Mit der Übernahme des Mietrades akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen.
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